Die Fördergemeinschaft Hörnleberg hat beim Amtsgericht Freiburg – Registergericht – die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beantragt.
Mit Schreiben vom 26.07.2024 hat das Registergericht mitgeteilt, dass die derzeitige Fassung der Satzung vom 24.06.2024 in einigen Punkten klarstellend ergänzt bzw. geändert werden muss, damit sie den für die Eintragung erforderlichen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Details können dem nachfolgenden PDF entnommen werden.