Unsere Fördergemeinschaft Hörnleberg e.V. hat in den letzten Wochen bedeutende Fortschritte erzielt, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten:
Eintragung ins Vereinsregister: Seit dem 24.09.2024 sind wir offiziell beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der Nummer VR 704337 als Verein eingetragen und dürfen den Zusatz e.V. tragen. Ein wichtiger Meilenstein für unsere Arbeit! Beispielsweise ist es uns nun möglich ein Vereinskonto bei einer Bank einzurichten.
Gaststättenerlaubnis: Wir haben eine vorläufige Erlaubnis erhalten, das Pilgerrasthaus bis Ende 2024 als Verein zu betreiben. Für das restliche Wallfahrtsjahr (siehe Wallfahrtsplan) werden die Dienste größtenteils von Mitgliedern des Vorstands übernommen, vereinzelt unterstützt von Vereinsmitgliedern, die sich dafür bereit erklärt haben. So können wir für das kommende Wallfahrtsjahr wichtige Erfahrungen sammeln und sicherstellen, worauf es beim Betrieb des Pilgergasthauses ankommt. Für die Wallfahrt 2025 wird es einen Dienstplan geben.
Pachtvertrag: Der Pachtvertrag für das Pilgerrasthaus zwischen dem katholischen Kapellenfonds Hörnleberg und der Fördergemeinschaft wurde finalisiert und unterzeichnet. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an den Stiftungsrat der Seelsorgeeinheit für das Vertrauen in unsere Arbeit sowie an die Verrechnungsstelle für kath. Kirchengemeinden in Riegel, Herrn Resch, für die freundliche Unterstützung!
Wir sind stolz auf diese Erfolge und freuen uns darauf, gemeinsam mit allen Mitgliedern und Unterstützern die Zukunft des Hörnlebergs aktiv zu gestalten.